Für jedes Fach ist eine separate Anmeldung nötig. Für die Anmeldung Minderjähriger sind die gesetzlichen Vertreter zuständig.
Der Ein- und Austritt von Erwachsenen ist semesterweise möglich.
Mit der Anmeldung anerkennen die Unterschriftsberechtigten die Richtlinien und die Schulordnung der Musikschule und gehen einen Vertrag ein.
Schülerinnen und Schüler der Kantons- und Fachmittelschulen, welche den obligatorischen Instrumental-und Vokalunterricht besuchen, müssen sich für 40 Minuten anmelden. Der Unterricht ist obligatorisch, wenn Musik als Schwerpunkt-, Ergänzungs-, Wahlpflichtfach oder in der Musik & Sport-Klasse gewählt wird
Kann beim Partnerunterricht kein geeigneter Partner gefunden werden, findet anstelle des Partnerunterrichts Einzelunterricht zu 30 Minuten statt.
Ab dem 2. Unterrichtsjahr kann Partnerunterricht nur im Einverständnis mit der Lehrperson gewählt werden.
Die Anmeldung in die Ensembles erfolgt über die Lehrperson.